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Der Jesuitenartikel. Warum erhielt Art. 51 in der heute noch geltenden 74er Verfassung eine verschärfte Form?
Der Jesuitenartikel. Warum erhielt Art. 51 in der heute noch geltenden 74er Verfassung eine verschärfte Form?

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Guggisberg, Kurt: Der Jesuitenartikel. Warum erhielt Art. 51 in der heute noch geltenden 74er Verfassung eine verschärfte Form?

Auflage

Zollikon-Zürich, Evangelischer Verlag, 1956.

Bei dem sog. Jesuitenartikel (Artikel 51 der alten Schweizer Bundesverfassung von 1874) handelte es sich um eine rechtliche Ausnahmebestimmung, die den Jesuitenorden in der Schweiz verbot und Aktivitäten seiner Mitglieder unter Strafe stellte. Das Verbot erfolgte vort dem Hintergrund des Kulturkampfesi n der Schweiz zwischen liberalem Verfassungsstaat und katholischer Kirche im späteren 19. Jahrhundert. Ziel der Bestimmung war, den Einfluß der katholischen Kirche zurückzudrängen und den Primat des liebarelen Staates durchzusetzen. Nach jahrzehntelanger Diskussion wurde der als diskriminierend empfundene Artikel 1973 per Volksabstimmung aus der Verfassung gestrichen.

Exemplar

104 S. Original-Broschur.

Neuwertiges Exemplar.

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