Zone 1 (Deutschland) | 8,00 € |
Zone 2 (EU) | 16,00 € |
Zone 3 (Restl. Europa) | 27,00 € |
Zone 4 (Weltregion 1) | 48,00 € |
Zone 5 (Restl. Welt) | 50,00 € |
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Wittenberg, Samuel Selfisch, 1619.
Gutachtenwerk des Wittenberger Rechtsgelehrten Matthias Wesenbeck (1531 – 1586). Der aus Antwerpen stammende Wesenbeck trat 1569 – nach Studien zunächst in Paris, später in Jena – als Nachfolger Johann Schneideweins (1519 – 1568) eine Rechtsprofessur an der Universität Wittenberg an; 1571 und 1572 hatte er außerdem die Funktion des Prorektors bzw. Rektors der Universität inne. Wesenbecks Bedeutung als Jurist liegt vor allem in seinem Kommentar zu den Pandekten (Paratitla in Pandectarum iuris civilis libros quinquaginta, 1566). Wesenbeck kann als der maßgebliche Jurist des frühen so genannten „usus modernus pandectarum“ gelten, der sich für die Klagbarkeit aller Verträge aussprach. Der Modernisierung des Pandektenrechtes, die im 16. Jahrhundert ihren Ausgang nahm, folgte im 17. und 18. Jahrhundert eine weitgehende Verwissenschaftlichung des Rechtslebens. Wesenbeck kann somit als einer der maßgeblichen Begründer des heutigen Vertragsrechts gelten. Wesenbeck trat unter anderem durch eine Sammlung von Rechtsgutachten hervor, die auf insgesamt 8 Bände anwuchs und deren fünfter Band hier vorliegt. Neben dem Pandektenkommentar und der Gutachtensammlung ist eine Reden- bzw. Vorlesungssammlung Wesenbecks (Tractatus de feudis, 1576) erhalten.
4 Bl., 1.570 Sp., 32 Bl. (Register). Ganzpergamentband der Zeit im Folio-Format 35 x 23 cm. Dreiseitiger Rotschnitt. Mit zwei Kupferstich-Illustrationen auf Titelblatt und Nachblatt.
Der beeindruckende Großband befindet sich in vorzüglichem Zustand; die Seiten sind sauber und fleckenfrei, allenfalls partiell leicht gebräunt. In toto sehr gutes Exemplar dieses Gutachtenbandes, der einen Einblick in das Werk des bedeutenden Rechtsgelehrten gewährt.