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Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor…
Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor… Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor…

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Preis: 580,00 EUR
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Burgermeister, Johann Stephan: Thesaurus Juris Equestris Publici et Privati. Dessen Erster Theil handelt I. von der dreyen Reichs-Ritter-Craysen in Schwaben und Francken am Rhein-Strohm Ursprünglichen Immedietät / Immunität / Antiquität / altem Splendor…

Auflage

Ulm, Johannes Gassenmeyer Burger, 1718.

Mit zahlreichen großformatigen Kapitel- und Textvignetten. Mit 60-seitigem Register im Anhang. Eines der Hauptwerke des Rechtsgelehrten Johann Stephan Burgermeister (1663 – 1722; auch: Burgemeister, Bürgermeister). Der in Geißlingen bei Ulm, damals freie Reichsstadt, geborene Burgermeister entstammte einem alten Adelsgeschlecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Wittenberg und Straßburg sowie einer ausgedehnten Reise durch Italien, Frankreich, Holland, England und Deutschland war er zunächst am Reichskammergericht in Speier tätig. Nach Promotion in Tübingen wurde er 1696 zunächst Consulent, 1698 dann Syndicus der schwäbischen freien Reichsritterschaft im Canton Neckar-Schwarzwald und avancierte bald darauf zum herzoglich würtembergischen Rath. 1706 ging er als Rechtsconsulent (Syndikus) nach Ulm, wo er bis zu seinem Tode tätig blieb. Burgermeister widmete sich zeit seines Lebens der Verteidigung und Rechtfertigung der Privilegien der Reichsritterschaft und verfaßte hierzu eine Reihe von Schriften, die wesentliches Material zur Rechtsstellung und Geschichte des Reichsadelsstandes enthalten. Auch das vorliegende Werk gehört in diesen Kontext. Es gibt unter anderem ausführlich Auskunft über den Verhaltenskodex der Reichsritter und definiert zahlreiche Tatbestände der „Unwürdigkeit“

Exemplar

7 Bl., 36 S., 1 Bl., 24, 784 S., 31 B. Ganzpergamentband der Zeit mit goldgeprägtem Rückentitel auf braunem Lederrückenschild sowie sieben goldgeprägten Ornamentbändern.

Sehr gutes, frisches Exemplar des sehr seltenen Werkes; Seiten sauber und fleckenfrei sowie ohne nennenswerte Bräunungen.

Sachgebiet Recht
SB-15303

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