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Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band).
Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band). Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band). Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band). Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band).

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Preis: 350,00 EUR
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Meister, Christian Friedrich Georg: Vollständige Einleitung zur Peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Teutschland. Erster Band, welcher die Vorbereitung zum peinlichen Processe enthält. Erster bis Fünfter Theil (in einem Band).

Auflage

Göttingen, Victorin Boßiegel, 1776.

Zweyte vermehrte Auflage.

I. Von den peinlichen Gerichten, und dem Rechte sie zu bestellen. II. Von den peinlichen Sachen. III. Von dem peinlichen Richter und dessen gesetzlichen Eigenschaften und Pflichten überhaupt. IV. Von den Schöppen oder peinlichen Gerichts-Beysitzern. V. Von dem peinlichen Gerichts-Schreiber oder Actuario. VI. Von dem Scharfrichter. VII. Von den peinlichen Commissarien und abgeordneten Richtern. VIII. Von den peinlichen Sachwaltern. IX. Von den peinlichen Anwälten. X - XII: Von der peinlichen Gerichtsbarkeit. XIII. Von dem peinlichen Gerichtszwang und Gerichtsstand. Standardwerk des Göttinger Rechtswissenschaftlers und Justizrates Georg Jacob Friedrich Meister (1755 - 1832), der für eine Modernisierung und Humanisierung des Strafrechts eintrat; so lehnte er die Folter ab und pladierte für eine Reduzierung der Straftatbestände, die mit der Todesstrafe zu ahnden seien.

Exemplar

6 Bl., 716 S., 10 Bl. Hardcoverband der Zeit mit goldgeprägtem Rückentitel; rötlich marmorierter Buchschnitt.

Einband etwas berieben und angestaubt, sonst aber in gutem Zustand; innen frisches Exemplar, Seiten sauber und fleckenfrei.

Sachgebiet Recht
SB-14-1036

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