Schleswig-holsteinisches Grundgesetz oder Landes-Privilegien wie solche von König Christian I im Jahre 1460 ertheilt und von seinen sämmtlichen Nachfolgern bestätigt sind. Urkundlich und in hochdeutscher Sprache abgedruckt.
Auflage
Hamburg, Hoffmann und Campe, 1846.
Das Ripener Privileg von 1460 betonte unter anderem die Zusammengehörigkeit der gebiete Schleswig und Holstein sowie deren Zugehörigkeit zu Dänemark.